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2005

Juni

April

  • 12.April 2005
    Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Einsatz satellitengestützter Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung
    Karlsruhe (Deutschland), 12.04.2005 – Der zweite Senat des hat heute über die Verfolgung von Straftätern mittels Einsatz satellitengestützter Überwachungstechniken entschieden.
    Demnach ist es der Polizei nun offiziell erlaubt, diese spezielle Art der Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung einzusetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen: eine Rundumüberwachung, die die Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils ermöglichen würde, ist weiterhin nicht zulässig. Als Begründung gab das Gericht an, dies würde gegen das Grundgesetz verstoßen.
    Das heutige Urteil wurde von der Bundesregierung und Vertretern der Polizei bereits einhellig begrüßt.
    Quelle: SZ-Online

Februar

  • 19. Februar 2005 - Das GISWiki wurde zwei Jahre alt.
    Eine Feier war allerdings nicht geplant! ;-)

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